Abrechnung · Ästhetische Medizin
Abrechnung in der Ästhetik, richtig gemacht.
Ästhetische Praxen rechnen als Selbstzahler nach GoÄ ab, mit Analogziffern, Umsatzsteuer-Trennung und wirtschaftlicher Aufklärung. NuvaFace Practice führt Sie durch den kompletten Prozess, von der ersten Rechnung bis zum DATEV-Export.
Die Bausteine
Was zur Ästhetik-Abrechnung gehört.
GoÄ statt GKV
Ästhetische Leistungen werden als Selbstzahlerleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) abgerechnet, oft über analoge Bewertung nach § 6 Abs. 2 GoÄ.
Umsatzsteuer korrekt trennen
Rein ästhetische Leistungen sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig, medizinisch indizierte nicht. NuvaFace trennt das automatisch auf der Rechnung.
Analogziffern & Begründung
Analogkennzeichnung, Steigerungsfaktor und Begründung gehören auf die Rechnung. Die Software hinterlegt diese Felder im Entwurf.
Wirtschaftliche Aufklärung
Selbstzahler müssen vorab wissen, was eine Behandlung kostet. Kostenvoranschlag und Behandlungsvereinbarung gehören vor die Behandlung.
DATEV für den Steuerberater
Abrechnungsdaten per DATEV-Export sauber an die Steuerkanzlei übergeben.
Zahlung direkt zugeordnet
Kartenzahlung wird der Rechnung zugeordnet, die Buchhaltung bleibt ohne Handarbeit aktuell.
Hinweis: Diese Seite erklärt den Prozess und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Abrechnung in der Ästhetik.
Wie funktioniert die Abrechnung in der ästhetischen Medizin?
Ästhetische Behandlungen sind meist keine Kassenleistung, sondern werden als Selbstzahlerleistung nach GoÄ abgerechnet, häufig über analoge Bewertung. Auf rein ästhetische Leistungen fällt in der Regel Umsatzsteuer an. NuvaFace Practice führt durch die Rechnungserstellung mit Analogkennzeichnung, Steigerungsfaktor, Begründung und automatischer USt-Trennung.
Was ist der Unterschied zwischen IGeL und rein ästhetischer Leistung?
IGeL sind medizinische Leistungen ohne Kassenübernahme; rein ästhetische Leistungen haben keine medizinische Indikation. Für die Umsatzsteuer ist der Unterschied entscheidend: rein ästhetische Leistungen sind in der Regel steuerpflichtig.
Ersetzt NuvaFace die Steuerberatung?
Nein. NuvaFace Practice unterstützt den Abrechnungsprozess und die USt-Trennung, ersetzt aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Einordnung im Einzelfall trifft die Praxis mit ihrem Berater.