Behandlungen
Jede Behandlung dokumentiert und abgerechnet.
Für die häufigsten ästhetischen Behandlungen zeigt NuvaFace Practice, wie Sie sie standardisiert dokumentieren und korrekt nach GoÄ abrechnen: von Botulinumtoxin bis zur Lasertherapie.
Botulinumtoxin (Botox)
NuvaFace Practice bildet den kompletten Ablauf einer Botulinumtoxin-Behandlung ab: standardisierte Vorher-Nachher-Foto-Dokumentation, digitale Aufklärung und Einwilligung sowie die GoÄ-Abrechnung mit Analogziffern und automatischer Umsatzsteuer-Trennung. So ist jede Behandlung nachvollziehbar und rechtssicher erfasst.
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Hyaluron / Filler
Für Unterspritzungen mit Hyaluronsäure und anderen Fillern bietet NuvaFace Practice standardisierte Foto-Dokumentation, Chargen- und Produktdokumentation, digitale Einwilligung und die GoÄ-Abrechnung mit Umsatzsteuer-Trennung, alles in einer Patientenakte.
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Skinbooster
Skinbooster-Behandlungen laufen meist in Serien. NuvaFace Practice hält die komplette Serie fest: vergleichbare Vorher-Nachher-Fotos, Sitzungsverlauf, digitale Einwilligung und die GoÄ-Abrechnung mit Umsatzsteuer-Trennung.
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PRP / Vampirlifting
Für PRP-Behandlungen (plättchenreiches Plasma) bietet NuvaFace Practice standardisierte Foto-Dokumentation, digitale Einwilligung, Serienverlauf und die GoÄ-Abrechnung mit Umsatzsteuer-Trennung.
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Lasertherapie
Für ästhetische Laserbehandlungen bietet NuvaFace Practice standardisierte Foto-Dokumentation, Festhalten der Behandlungsparameter, digitale Einwilligung und die GoÄ-Abrechnung mit Umsatzsteuer-Trennung.
Mehr erfahrenHäufige Fragen
Behandlungen dokumentieren & abrechnen.
Welche ästhetischen Behandlungen kann ich mit NuvaFace dokumentieren und abrechnen?
Von Botulinumtoxin über Hyaluron- und Filler-Unterspritzungen bis zu Skinboostern, PRP und Laserbehandlungen. NuvaFace Practice bildet Foto-Dokumentation, digitale Einwilligung und GoÄ-Abrechnung für ästhetische Selbstzahler-Leistungen ab.
Ist die Dokumentation je Behandlung standardisiert?
Ja. Für jede Behandlung nutzen Sie vergleichbare Vorher-Nachher-Fotos, dokumentierte Aufklärung/Einwilligung und, wo relevant, Präparat- und Chargendokumentation, alles in derselben Patientenakte.