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Glossar

Die wichtigsten Begriffe klar erklärt.

Von GoÄ und Analogziffer bis eIDAS und AVV: die zentralen Begriffe rund um Praxissoftware und Abrechnung in der ästhetischen Medizin, kurz und verständlich.

GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
Rechtliche Grundlage für die Abrechnung privatärztlicher und ästhetischer Selbstzahler-Leistungen. Legt Gebührenpositionen, Steigerungssätze und Analogbewertung fest.
Analogziffer
Nach § 6 Abs. 2 GoÄ herangezogene, gleichwertige Gebührenposition für Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis stehen (z. B. viele ästhetische Behandlungen). Muss auf der Rechnung als analog gekennzeichnet werden.
Steigerungsfaktor
Faktor, mit dem der Einfachsatz einer GoÄ-Position multipliziert wird. Bis zum 2,3-fachen ohne besondere Begründung, darüber (bis 3,5-fach) mit einzelfallbezogener schriftlicher Begründung.
Selbstzahlerleistung
Leistung, die die Patientin selbst bezahlt, statt über die gesetzliche Krankenkasse. Ästhetische Behandlungen sind typische Selbstzahlerleistungen.
IGeL
Individuelle Gesundheitsleistung, medizinische Leistung ohne Kassenübernahme. Abzugrenzen von rein ästhetischen Leistungen ohne medizinische Indikation.
Umsatzsteuer-Trennung
Trennung zwischen umsatzsteuerpflichtigen (rein ästhetischen) und umsatzsteuerfreien (medizinisch indizierten) Leistungen auf der Rechnung. In NuvaFace Practice automatisch.
NiSV
Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, relevant u. a. für Laser- und Lichtbehandlungen und deren Dokumentation.
eIDAS
EU-Verordnung für elektronische Signaturen. Digitale Einwilligungen in NuvaFace Practice sind eIDAS-tauglich signiert und kryptografisch ans Originaldokument gebunden.
AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)
Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen Praxis und Software-Anbieter über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Bei NuvaFace Teil jedes Vertrags.
TOM (technische und organisatorische Maßnahmen)
Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO zum Schutz personenbezogener Daten, z. B. Verschlüsselung, Zugriffsrechte, Backups.
PVS (Praxisverwaltungssystem)
Software zur Verwaltung des Praxisbetriebs. NuvaFace Practice ist ein auf die ästhetische Medizin spezialisiertes, cloudbasiertes PVS.
HWG (Heilmittelwerbegesetz)
Regelt Werbung im Gesundheitsbereich. Vorher-Nachher-Fotos dienen der Behandlungsdokumentation und Patientenaufklärung, nicht der Werbung.

Erläuterungen zur Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Lernen Sie NuvaFace Practice kennen

In einer 30-minütigen Demo zeigen wir Ihnen die Software live, abgestimmt auf die Abläufe Ihrer Praxis. Oder Sie starten direkt: 30 Tage kostenlos, voller Funktionsumfang, endet automatisch.

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